Nukleares Wettrüsten reloaded?

Neufassung 2020
Ursprünglicher Artikel: Frühjahr 2015

Derzeit ist die politische Entwicklung im Bereich der Nuklearrüstung ambivalent. Einerseits geht sowohl der Bestand an Kernsprengköpfen als auch die Anzahl strategischer Trägersysteme bei den großen Nuklearmächten USA und Russland zurück. Andererseits rüsten die „kleinen“ Atommächte auf und das internationale Vertragsregime zur Begrenzung bzw. Kontrolle der Kernwaffen erodiert.

Kernsprengköpfe USA - Russland 1945 - 2019

Abrüstung der Kernsprengköpfe

Mitte der 1980er Jahre verfügten die USA und die Sowjetunion zusammen über mehr als 60.000 einsatzbereite Sprengköpfe. (Zur politischen Entwicklung dieser Hochrüstung vgl. Kleinwächter 2018) Seitdem reduzierten beide Kernwaffenmächte ihre Arsenale auf circa 12.000. Davon sind aber „nur“ 3.700 einsatzbereit.

Die meisten Kernsprengköpfe sind eingelagert. Unabhängige Daten über die reale Einsatzfähigkeit liegen nicht vor. Ebenfalls wartet ein großer Anteil auf die Verschrottung. Weder die USA noch Russland kommen derzeit mit der geplanten Abrüstung hinterher. Ursachen sind neben den immensen Kosten und den wenigen Demontageanlagen auch mangelnder politischer Wille und Druck.

Sowohl Russland als auch die USA halten sich bislang an das geltende New START-Abkommen. Dieses sieht bis 2021 eine weitere Reduzierung einsatzbereiter nuklearer Kernsprengköpfe auf je 1.550 vor.

Kernsprengköpfe Weltweit 1945 - 2021

Parallel zu den Kernsprengköpfen ging auch die Anzahl der „strategischen Trägersysteme“ mit einer Reichweite von über 5.500 km zurück. Damit wären direkte nukleare Angriffe auf die gesellschaftlichen Zentren der Gegenseite möglich. (Bundeszentrale für politische Bildung und Bonn International Center for Conversion 2020)

Die Anzahl dieser Trägersysteme wird für die USA und Russland durch das New Start-Abkommen auf je 800 begrenzt. Wobei dahinter eine differenzierte Aufteilung nach land- bzw. seegestützten Interkontinentalraketen sowie Bombern und Marschflugkörpern steht. Beide Staaten schöpfen die derzeitigen Obergrenzen nicht aus. Diese könnten also weiter gesenkt werden.

Nuklearstrategische Trägersysteme USA - Russland 1946 - 2021

Aufrüstung der „kleinen“ Atomstaaten.

In den Beständen der USA und Russlands befinden sich ca. 90 Prozent der weltweiten Nuklearwaffen. Während die Anzahl ihrer Waffensysteme reduziert wurde, ist die Entwicklung in den „kleinen“ Atomstaaten differenziert. (Zur Ausführlichen Darstellung von Kapazitäten und Doktrinen der einzelnen Länder vgl. SIPRI 2020)

Großbritannien und Frankreich (Pany 2020) halten eine „Minimalabschreckung“ aufrecht. Nach deutlichen Absenkungen in den 1980er (GB) bzw. 1990er (FR) Jahren bleibt die Anzahl der Trägersysteme und Atomsprengköpfe seit zwei Dekaden stabil. Gleichzeitig überlegt Frankreich, ob und wie eine Einbindung seiner „force de frappe“ in ein EU-Sicherheitskonzept möglich wäre. (Vgl. Europäische Dimension der Force de Frappe)

Die anderen Atomstaaten (China, Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea) streben eine Erhöhung sowohl der Kernsprengköpfe als auch der Trägersysteme an. Dass die Programme nicht schneller ausgeweitet werden, liegt mehr an begrenzten ökonomischen Kapazitäten und mangelnden technologischen Fähigkeiten als am politischen Willen.

China

Nur begrenzt kooperiert China mit internationalen Institutionen. In Folge dessen lassen sich seine nuklearen Fähigkeiten und Ziele nur schwer eingeschätzten. Aber es gibt Signale, dass China sein Atomprogramm deutlich ausweitet. Aktuell verfügt China über ca. 320 Nuklearsprengköpfe und eine Verdopplung innerhalb von 10 Jahren wird als realistisch erachtet. Mehrfach äußerte die Regierung ihren politischen Anspruch mit den USA und Russland gleichzuziehen. Dafür soll sowohl eine breit gefächerte Atomstreitmacht (see-, land- und luftgestützt) sowie eine aus Sicht Pekings bisher nicht bestehende Zweit-Schlags-Fähigkeit mit möglicherweise bis zu 1.000 Kernsprengköpfen aufgebaut werden. Das schließt 100 Interkontinentalraketen ein, die jedes Ziel in den USA erreichen können.

Angesichts der Dynamik der nuklearen Rüstungsprogramme und der wahrscheinlich globalen Einsatzfähigkeit muss China in die internationalen Abrüstungsverhandlungen mit einbezogen werden. Entsprechende Forderungen der USA sind zu unterstützen. Chinas Einwand, man sei eine kleine Atommacht mit „nur“ defensiven Fähigkeiten, ist kritisch zu betrachten. Eine globale Großmacht hat globale Verantwortung.

Geheimhaltung bei Israel und Nordkorea

Israel und Nordkorea folgen den Unsicherheits-Doktrinen des vergangenen Jahrhunderts und halten ihre Atomprogramme streng geheim. Israel bekennt sich offiziell nicht einmal zum Status einer Nuklearmacht. (SIPRI 2010) Aus der Unsicherheit über die atomaren Kapazitäten und Einsatzgrundsätze soll Angst bei potentiellen Gegnern erwachsen und ihn von Angriffen abschrecken. Allerdings kann auch das Gegenteil passieren. Es sind letztlich abzulehnende Hochrisikokonzepte. Die Weltgemeinschaft geht einen anderen Weg – den der Transparenz und Vertrauensbildung.

Entsprechend ihrer Doktrin der Geheimhaltung verweigern sich beide Staaten den internationalen Kontrollen. So unterzeichnete Israel nicht einmal den Atomwaffensperrvertrag – offiziell „Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen“ (NPT von 1968). Nordkorea trat aus diesem 2003 aus. Sein Status ist seitdem unklar. (Zur Bewertung des Atomwaffensperrvertrages vgl. Thielicke 2018)

Infolge der Geheimhaltung existieren keine offiziellen Statistiken, sondern mehr oder weniger realistische Schätzungen der Atomprogramme beider Staaten. Die Angaben zu den israelischen Sprengköpfen schwanken von 90 bis zu 300. Die nordkoreanischen werden auf ca. 30-40 geschätzt.

Auch zu den Trägersystemen gibt es widersprüchliche Angaben. Immer wieder tauchen realistische Argumentationen auf, dass die von Deutschland gelieferten U-Boote auch atomar bestückt wurden. Israel verweigert darüber jede Auskunft. Die deutsche Regierung verneint es – konstatiert aber gleichzeitig, darüber keine Informationen zu besitzen. Über Reichweite und Traglast der nordkoreanischen Raketen geben nur geheime und hochgradig widersprüchliche Quellen Auskunft. Eine gesicherte (zivile) Überprüfung existiert nicht.

Zu den nicht bekannten technischen Möglichkeiten treten die geheimen Einsatzdoktrinen. Wer hat wie die Befehlsgewalt? Wann würden welche dieser Waffen eingesetzt? Was sind die Ziele? Werden/Wurden Technologien weitergegeben? …

Alles weder offiziell bekannt noch mit internationalen Akteuren transparent diskutiert. Beide Staaten sind damit im Kern schwer kalkulierbar. Angesichts ihrer instabilen politischen Lagen eine hochgefährliche Situation.

Auflösung der bestehenden Sicherheitsarchitektur

Die politische Sicherheitsarchitektur zur internationalen Begrenzung, Kontrolle und letztlich Abrüstung der Kernwaffen entstand ab den 1960er Jahren. Mit der Auflösung der Sowjetunion wurden die Vertragswerke – bis auf die START-Verträge zur Abrüstung – nicht weiterentwickelt. Im Gegenteil, löst sich die alte Sicherheitsarchitektur immer schneller auf. Insbesondere die USA aber auch Teile ihrer westlichen Verbündeten haben das Interesse an dieser verloren. Gleichzeitig wollen die „neuen“ atomaren Mächte sich keiner externen Kontrolle oder Verpflichtung unterwerfen.

Bereits 2002 kündigten die USA den ABM-Vertrag zur Begrenzung balistischer Abwehrsysteme. 2015 wurde diese Krise öffentlich sichtbar, als sich die alle fünf Jahre tagende Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag über kein Abschlussdokument einigen konnte. (Auswärtiges Amt 2020) Seit Frühjahr 2018 erfolgte dann die systematische Kündigung zentraler Abkommen durch die USA (Iran-Abkommen, INF-Vertrag, Open-Skies-Vertrag). 2023 trat Russland aus dem KSZE-Vertrag aus. Dieser legt Obergrennzen für die konventionellen Streitkräfte sowie auch für atomare Waffen nutzbare Trägersysteme fest. Gleichzeitig unterbleiben notwendige Weiterentwicklungen wie Abkommen über umfassende Verbote von (Nuklear)-Tests oder über Verbote der Herstellung spaltbarer Stoffe. (Reitmeier 2020, S. 6)

Bei jedem dieser Abkommen finden sich Argumente, warum es nicht mehr zeitgemäß oder unwichtig ist, und die Auflösung nicht so viel ausmacht. Aber ihre Bedeutung erschließt sich aus ihrer Gesamtheit – aus der Schaffung und Wirkung einer umfassenden Sicherheitsarchitektur. Ihre Zerstörung ohne eine alternative Ordnung birgt die Gefahr einer erneuten Welle unkontrollierter Hochrüstung.

Zumal alle Kernwaffenstaaten und insbesondere die USA und Russland ihre Atomwaffen kontinuierlich modernisieren. Gleichzeitig unterlaufen sie bestehende Verträge durch die Entwicklung und Anschaffung neuartiger umstrittener Waffensysteme – sei es durch die Entwicklung von Mittelstreckenraketen und Hyperschallwaffen (Russland, China) oder durch den forcierten Aufbau von Raketenabwehrsystemen (USA) sowie der (Weiter-)Entwicklung sogenannter Mini-Nukes (USA). Die Beispiele ließen sich für die gesamte Palette der Kernwaffenstaaten fortsetzen.

New START II

Derzeit laufen die Verhandlungen zu einer Weiterentwicklung des New Start-Vertrages zwischen Russland und den USA. Dieser endet 2021. Er ist von zentraler Bedeutung für die Fortsetzung des Prozesses der Abrüstung. Selbst aus Perspektive der Hardliner ist ein Potential von 1.500 Kernsprengköpfen überhöht, wenn 300 ausreichen, jeden Gegner (und sich selbst) zu vernichten. Es gibt viel Spielraum nach unten.

Von einer erfolgreichen Verhandlung würden wichtige Signale ausgehen. Insbesondere ergeben sich so Ansätze, die anderen Kernwaffenstaaten in weitere Abkommen zu integrieren. Gleichzeitig könnten Diskussionen über die erstmalige Anschaffung von Atomwaffen in anderen Staaten – beispielsweise auch in Deutschland – dauerhaft unterbunden werden.

Weiterführende Informationen

Im Verlag WeltTrends erschien diese Jahr im April eine Publikation mit den Einschätzungen renomierter Experten: WeltTrends – Das außenpolitische Journal Heft Nr. 162 – Kernwaffen außer Kontrolle?

Das Lernprogramm der EU über Rüstungskontrolle und Abrüstung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen führt umfassend und verständlich in die Thematik ein. (Auf Englisch)

Literaturverzeichnis

Auswärtiges Amt (Hg.) (2020): Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV). Online verfügbar unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/nukleare-abruestung-und-nichtverbreitung/nvv/207054, zuletzt geprüft am 26.06.2020.

Bulletin of the Atomic-Scientists (Hrsg.): Global nuclear weapons inventories, 1945 – 2013; 2013.

Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn International Center for Conversion (Hg.) (2020): Massenvernichtungswaffen. Trägersysteme. Online verfügbar unter https://sicherheitspolitik.bpb.de/m6/articles/delivery-systems, zuletzt geprüft am 20.06.2020.

Kahn, Helmut Wolfgang (1987): Der Kalte Krieg. Band 2. Alibi für das Rüstungsgeschäft 1955 bis 1973. Köln: Paul-Rugenstein (Der Kalte Krieg, 2).

Kleinwächter, Lutz et al (1989): Gipfeldipolmatie. Dokumente UdSSR – USA. 1985-1988. Berlin: Staatsverlag der DDR.

Kleinwächter, Lutz (2018): Bedrohung durch Atomkrieg? Eine Schimäre. zeitgedanken.blog. Potsdam. Online verfügbar unter https://zeitgedanken.blog/2018/08/07/bedrohung-durch-atomkrieg-eine-schimaere.

Pany, Thomas (2020): Frankreichs Atomarsenal: 300 Sprengköpfe. Telepolis. Hannover. Online verfügbar unter https://www.heise.de/tp/features/Frankreichs-Atomarsenal-300-Sprengkoepfe-3370247.html, zuletzt geprüft am 20.06.2020.

Reitmeier, Gabriele (2020): 50 Jahre Atomwaffensperrvertrag. Hat die nukleare Rüstungskontrolle noch eine Zukunft? Friedrich Naumann Stiftung. Potsdam. Online verfügbar unter https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/906, zuletzt geprüft am 25.06.2020.

SIPRI (2010): Governing the bomb. Civilian control and democratic accountability of nuclear weapons. Oxford: Oxford Univ. Press. Online verfügbar unter https://www.sipri.org/publications/2010/governing-bomb-civilian-control-and-democratic-accountability-nuclear-weapons, zuletzt geprüft am 22.06.2020.

SIPRI (Hg.) (2020): SIPRI Yearbook 2020. Chapter 10. Word nuclear forces. Online verfügbar unter https://www.sipri.org/sites/default/files/YB20%2010%20WNF.pdf, zuletzt geprüft am 28.06.2020.

Thielicke, Hubert (2018): Endet die Abrüstungshoffnung? In: neues deutschland, 30.06.2018, S. 30. Online verfügbar unter https://www.neues-deutschland.de/artikel/1092753.vertrag-zur-nichtverbreitung-von-kernwaffen-endet-die-abruestungshoffnung.html, zuletzt geprüft am 28.06.2020.

Kunstwerk des Eintrages

Antoine Coypel (1661 – 1722) – Democritus.
Lizenz: Wikimedia Commons – gemeinfrei.

Antoine Coypel (1661 - 1722) - Democritus.


„Der griechische Philosoph Demokrit (460 – 371 v.Chr.) lehnte die Meinung ab, Materie sei unendlich fein unterteilbar, und postulierte Atome als kleinstmögliche Materieteilchen. Seine Atome sind massive Körper in unendlich vielen unterschiedlichen Formen: eckig, rund, glatt, rau, regelmäßig und unregelmäßig. Alle Objekte – Erde, Luft, Wasser, Feuer, Pflanze, Tier oder Mensch – sind aus unterschiedlichen Atomarten zusammengesetzt. „Nur scheinbar hat ein Ding eine Farbe, nur scheinbar ist es süß oder bitter. In Wirklichkeit gibt es nur Atome und den leeren Raum.“ Auch die Seele besteht aus Seelenatomen, die sich nach dem Tod verstreuen und sich einer neugeborenen Seele anschließen können.“
(Quelle: Johann Christian Lotter: Kosmologie für eilige – Atom; 2006.)


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