Derzeitige Aktualisierung: April 2019
Erste Fassung: Dezember 2013
Der Volksentscheid über ein städtisches Stromnetz in Berlin ist vorerst gescheitert. Der politische Kampf zur demokratischen Gestaltung der Energiewende hält an. Fünf Thesen für die Kommunalisierung der Energienetz.
Am 3. November 2013 scheiterte der Volksentscheid zur Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes knapp (Originaler Text zur Abstimmung sowie Zeitplan: hier). Initiiert wurde der Bürgerentscheid durch ein breites gesellschaftliches Bündnis, das sich im Berliner-Energietisch organisiert. Am Ende allerdings reichte die Zustimmung nicht – es fehlten ca. 21.000 Stimmen.
Die Annahme scheiterte nicht nur an den Winkelzügen des Berliner Senats. Als Hauptproblem entpuppt sich die zu geringe Mobilisierungsfähigkeit. Nur in vier Wahlbezirken gaben 25 Prozent der notwendigen Wahlberechtigten ihre Zustimmung. Die politischen Strömungen für eine Kommunalisierung wirkten nur begrenzt über sich selbst hinaus. Im Gegensatz zum erfolgreichen Hamburger Volksentscheid[1] gelang es nicht, konservative Strömungen einzubinden, wie die hohen Anteile von Nein-Stimmen in „schwarzen“ Bezirken zeigen (Spandau, Steglitz, Reinickendorf).
Die Notwendigkeit eine demokratische Energiewirtschaft zu schaffen, bleibt trotz verlorener Abstimmung bestehen. Der Diskurs wird im Rahmen der Energiewende weitergehen.
1. Anforderung Energiewende
Die Energiewende – eine Umstellung von fossilen Energierohstoffen auf erneuerbare – stellt ein Großprojekt dar, das noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird. Niemand kann aus jetziger Sicht prognostizieren, wie diese nachhaltige bzw. CO2–freie Energiewirtschaft konkret in Deutschland bzw. Europa aussieht.
Allerdings bilden sich bereits einige Merkmale heraus.
a) Der Weg zur nachhaltigen Energiewirtschaft besteht aus einer Vielfalt von Technologien und ökonomischen Konzepten, von denen sich manche als nicht praxistauglich erweisen werden. Eine seriöse Abschätzung aber, welche nicht „überleben“ sowie welcher Mix entsteht, ist nicht möglich. Die entsprechend notwendigen technologischen und gesellschaftlichen Suchverfahren, schließen die Möglichkeit des Scheiterns ein. Beispielsweise stellt sich gegenwärtig die Gewinnung von Windenergie auf offener See (off-shore) als sehr aufwendig und wahrscheinlich zu teuer dar (Koalitionsvertrag).
b) Die Energiewende bedarf enormer Ressourcen. Allein die EEG-Umlage kostet ca. 20 Mrd. € pro Jahr. Ein Großteil dieses Kapitals muss über staatliche Maßnahmen mobilisiert werden und steht anderen Gesellschaftsbereichen (Bildung, Gesundheitssystem) nicht mehr zur Verfügung.
Historisch gesehen sind staatliche Eingriffe zur Erneuerung der Energiewirtschaft üblich. Ob der Aufbau erster lokaler Energienetze Anfang des 20. Jahrhunderts im Kohlezeitalter, die Errichtung landesweiter Energienetze in den 1920er bis 1950er, die Diversifizierung der Energierohstoffe durch Atom- und Erdgas ab den 1970ern Jahren – staatliche Eigentumsstrukturen, Subventionen und Regulierungen trieben diese Entwicklungen voran. Die Impulse kamen nur selten aus der Energiewirtschaft selbst. Orientierung auf kurzfristige Profite, mangelnde Finanzkraft sowie geringe Bereitschaft zu betriebswirtschaftlichen Risiken ließen nur begrenzt Erneuerungen zu.
c) Eine nachhaltige Gestaltung der Energiewirtschaft bedeutet auch eine grundsätzliche Änderung der Produktions- und Konsumweise. Ohne diese ist der weltweite Energieverbrauch nicht stabilisierbar. Beispielhaft dafür stehen Herausforderungen in der Mobilität (Autobesitz vs. Carsharing), der Ernährung (Fleischkonsum) oder der Stadtentwicklung. Auch hier dominieren Fragen. Was ist notwendig / praktikabel / durchsetzbar und was haben wir übersehen?
Die Energiewende stellt ein hochgradig politisches Projekt dar. Abwägungen, welche Projekte finanziert werden, woher die Ressourcen kommen und wie bzw. in welchem Tempo sich Deutschland entwickelt, sollten im Rahmen eines gesamtgesellschaftliches Diskurses erfolgen. An diesem müssten auch die „Verlierer“ des Erneuerungsprozesses in der Wirtschaft und Bevölkerung beteiligt, letztlich auch entschädigt werden. Sie sind keine Randgruppe, sondern reichen, angesichts steigender Miet- und Energiekosten, bis weit in die Mittelschichten hinein.
2. Zentrale Bedeutung der Energienetze
Eine herausragende Stellung zur Gestaltung der Energiewende nehmen die Versorgungsnetze ein (Strom, Gas, Wärme, Wasser). Von dieser Infrastruktur sind alle Erzeuger und alle Vertriebsstrukturen abhängig. Damit können andere Akteure nicht nur ausgeschlossen sondern auch gezielt unterstützt werden, sich in die Netzte zu integrieren. Ebenfalls erhält der Betreiber detaillierten Einblick in die Energiemärkte. Er besitzt damit einen Informationsvorsprung gegenüber allen anderen Marktteilnehmern. Durch diese drei Elemente – Sanktionen, Anreize sowie Informationen – ermöglicht der Besitz der Netze eine wirksame Steuerung des Energiesektors. Oder wie es Prof. Claudia Kempfert (Abteilungsleiterin Energie, Verkehr, Umwelt am DIW) ausdrückt: „Wer die Netze hat, hat die Macht.“
3. Regulierung durch Eigentum
Die Umbrüche berühren unterschiedlichste Interessen verschiedener gesellschaftlicher Akteure. Private Konzerne haben weder die ökonomische Kraft, noch die politische Legitimation als Moderator zu wirken. Ihr Streben gilt – im Rahmen eines marktwirtschaftlichen Systems – der Profitoptimierung. Die politische Gestaltung der Energiewende soll und muss im Rahmen einer Demokratie der Staat übernehmen. Der Verkauf von Energienetzen nimmt aber den Kommunen weitgehend die Mittel zur Erfüllung dieser Funktion.
Im Kern bleibt nach einer Privatisierung der Energienetze nur eine „externe“ Regulierung, um wenigstens ein Minimum an politischen Einfluss zu sichern. Diese basiert auf beim Verkauf fixierten Bedingungen (Qualität, Struktur etc.) für den Zeitraum der Übertragung. Durch das Projekt Energiewende können diese, bei Überlassungen von 20 bis 30 Jahren, nicht realistisch kalkuliert werden. Die gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen sind zu umfassend. Gleichzeitig treten die privaten Energiekonzerne als sehr kraftvolle Akteure in der politischen Diskussion auf. Dabei entziehen sie der Öffentlichkeit Informationen (siehe Geheimverträge zur Wasser und Strom in Berlin), treten mit eigennützigen Kampagnen an und üben Druck auf politische Parteien aus.
Die meisten Kommunen können sich weder dem Lobbyismus der Konzerne entziehen noch verfügen sie über das nötige Fachpersonal um eine effektive Regulierung selbst durchzusetzen. Entsprechend umfassend dominieren die privaten Betreiber Verträge und Regulierungen. Privatisierung bedeutet dann ein Vabanquespiel mit hohem Risiko, beim dem die Kommunen ihre politische und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit verlieren. Zumal die vier großen Energiekonzerne auf Grund sinkender Absätze, ausufernder Schulden sowie auf fossiler Energie basierender Erzeugungsstrukturen große betriebswirtschaftliche Probleme haben. Impulse zur Erneuerung der Energiewirtschaft gehen von ihnen nicht aus.
4. Einheit von Gewinn und Risiko
Netz-Infrastrukturen reagieren nur langfristig auf Veränderungen. Entsprechend werden die Konsequenzen falscher betriebswirtschaftliche Maßnahmen erst zeitverzögert sichtbar. So begannen die Sparprogramme der Berliner S-Bahn vor 2005, die Probleme traten aber erst ab 2010 deutlich hervor. Die Folgen dieser falschen Entscheidungen schultert vor allem die Bevölkerung. Hier stellt sich die Frage, ob die Entschädigungszahlungen die volkswirtschaftlichen Schäden für die Gemeinde aufwiegen.
Trotzdem können die Betreiber der Netzwerke die Gewinne aus den Unternehmen ziehen. Im Zweifel sind diese verloren, die wirtschaftlichen Folgen einer Dis-Funktionalität der Netze aber vor Ort deutlich spürbar. Dies verletzt Grundsätze von Demokratie und Marktwirtschaft: Wer die Folgen tragen muss, muss auch über die Maßnahmen mitbestimmen. Jederzeit – und nicht nur alle 30 Jahre.
5. Monopole demokratisch kontrollieren!
Die Energienetze sind natürliche Monopole. Die erzeugten Einnahmen unterliegen keinem Wettbewerb. Regulierungsversuche, die Monopolrendite einzugrenzen scheiterten bislang. Entsprechend erzielen private Unternehmen überhöhte Profite, die sie der lokalen Wirtschaft entziehen. Bei den großen vier Energiekonzernen fließen sie vor allem in den Schuldendienst, an Aktionäre sowie in Auslandsinvestitionen.
Staatwerke erwirtschaften ebenfalls Monopolrenditen. Allerdings verbleiben diese in der Kommune. Vielen Stadtwerken (München, Köln, Potsdam) sind defizitäre Bereiche wie der Öffentliche Nahverkehr angegliedert. Diese werden über die Profite des Energiebereiches quersubventioniert. Die in der Stadt verbleibenden Monopolgewinne kommen so der Bürgerschaft zugute.
Schlussfolgerung
Das komplexe Projekt Energiewende sollte durch eine demokratische Kontrolle von Schlüsselelementen der Energiewirtschaft sichergestellt werden. Dies bedeutet – da andere Instrumente auf kommunaler Ebene weitgehend versagten – letztlich eine Vergesellschaftung der Energienetze. Durch Kommunalisierung erhalten staatliche Akteure die Chance ihre Funktion als Moderatoren der verschiedenen gesellschaftlichen Interessen, inklusive der Entschädigung von „Verlierern“, wahrzunehmen. Es erfolgt so eine gemeinschaftliche Nutzung der anfallenden Monopolprofite.
Fußnoten
[1] Im Januar 2018 setzte der Hamburger Senat den Volksentscheid endgültig um. Bereits im Frühjahr 2014 übernahm er das Stromnetz vom Vattenfall und erhielt ein Jahr später auch die Strom-Konzession. Ebenfalls betreibt seit dem Frühjahr 2018 die Hansestadt Hamburg das Gasnetz wieder selbst. Sie hatte es im Jahr zuvor dem E.ON-Konzern abgekauft. Im jetztigen Frühjahr 2019 steht die endgültige Übernahme des Fernwärmenetzes an.
Dann wären alle drei Energienetze (Strom, Gas, Fernwärme) wieder in kommunaler Hand. Ein Prozess der über fünf Jahre dauerte und mehr als 1,8 Mrd. € kostete (ca. 950 Mio. € für das Fernwärmenetz, ca. 500 Mio. € Stromnetz, 275 Mio. € Gasnetz sowie mehrere Beteiligungen an den Energienetzen im Vorfeld der Volksbefragung, um diese zu verhindern). Der Senat zahlte ein vielfaches der Erlöse aus den Privatisierungen in den 1990er Jahren.
Auch im Nachhinein zeigt sich immer deutlicher. Die damalige Privatisierung war eine Fehlentscheidung.
Zur Einschätzung der Stimmung nach der Wahl in Hamburg: Vgl. Havekost, Folke; Stahl, Volker: Energienetz bald in Bürgerhand; neues deutschland 24.09.2013, S. 10.
Literatur zum Weiterlesen
Witt, Uwe: Stromwende beginnt in den Kommunen; neues deutschland 16.11.2013, S. 21.
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2 Gedanken zu “Notwendige (Re)Kommunalisierung!”